Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Inhaltsverzeichnis:
1 Vertragsschluss und Geltung der AGB und Datenschutz
1.1. Mit dem Abschluss des genannten Vertrages, haben Sie Anspruch auf die Fertigung einer individuellen Korrektionsbrille mit den benannten Angebotsinhalten und Konditionen. Die Bestellung kann bei einem unserer angeschlossenen Kooperationspartner vorgenommen werden. Eine aktuelle Übersicht dieser finden Sie immer auf unserer Webseite mein-brillenvertrag.de.
Der Vertragsschluss unterliegt den hier zugrunde liegenden AGB´s.
1.2. Da die optischen Produkte nach den individuellen Parametern des Käufers angefertigt werden und nach Anfertigung nicht mehr anderweitig verwendbar sind, gilt kein allgemeines Rücktrittsrecht; die gesetzlichen Regelungen der Mängelgewährleistung gelten - mit den nachfolgenden Maßgaben - gleichwohl.
1.3. Der Käufer erklärt mit der Mitteilung oder Erfassung seiner persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geb.-Datum, e-Mail-Adresse, Telefon-Nummer) sein Einverständnis in die Speicherung und Verwendung seiner Daten zum Zwecke der Begründung, Durchführung und Beendigung des gewünschten rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisses. Er erklärt sich auch damit einverstanden, dass die Daten im Wege der Auftragsdatenverarbeitung unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzregelungen weiterverarbeitet werden. Dem Käufer ist bekannt, dass er den Umfang und die Dokumentation seiner Daten jederzeit abfragen kann und er auch die Löschung seiner Daten nach vollständiger Erfüllung des Rechtsgeschäfts verlangen kann. Der Käufer kann einer Verwendung seiner Daten für die Anbahnung weiterer Folge-Rechtsgeschäfte durch die SuperVista AG jederzeit widersprechen.
2 Preisangaben und Brillenversicherung
Die angegebenen Preise enthalten die geltende Umsatzsteuer und die steuerfreie Brillenversicherung, deren Prämie im angegebenen Preis enthalten ist und die nach den Bedingungen des Versicherers obligatorisch ist. Partneroptiker ergibt und den der Partner-Optiker dem Käufer gerne aufschlüsselt und erläutert.
3 Zahlungsarten
3.1 Monatliche Zahlung
3.1.1 Mit der Angabe seiner e-Mail-Adresse gibt der Kunde sein Einverständnis, dass ihm Mahnungen im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung per E-Mail zugestellt werden dürfen. Der Vertragsnehmer gibt sein Einverständnis, dass seine dem Vertrag zugrunde liegenden persönliche Daten (Name, Straße, Wohnort, Geburtsdatum und Bankverbindung) zum Forderungsübertrag an einen Zahlungsabwickler übergeben werden dürfen und dieser auch eine Bonitätsprüfung vornehmen kann.
Mit der Angabe seiner E-Mail-Adresse gibt der Kunde sein Einverständnis, dass ihm Mahnungen bei Zahlungsverzug per E-Mail zugestellt werden dürfen.
3.1.2 Sollten zwei Monatsbeiträge offen sein, ist die restliche Vertragssumme sofort zur Zahlung fällig.
4 Zufriedenheitsgarantie
Im Rahmen der Zufriedenheitsgarantie kann der Käufer innerhalb von 60 Tage ab Rechnungsdatum bei Unzufriedenheit in ein anderes Glasdesign oder in zwei Einstärken-Brillen (je eine für Nah- und Fernsicht) wechseln. Eine Differenzpreiserstattung ist ausgeschlossen.
5 Lieferfristen /Teillieferung
Etwaig genannte Lieferfristen sind unverbindlich, da wegen der Produktion im Ausland und Transport und Einfuhr der Brillen geringe Verzögerungen nicht auszuschließen sind. Die Lieferfristen werden ständig optimiert und verkürzt.
Kauft der Käufer mehrere Artikel, so ist eine Lieferung von Teilleistungen zulässig, wenn die Teillieferung für den Käufer nutzbar und zumutbar ist und selbständig wirtschaftlich verwendbar.
6 Gewährleistung, Nacherfüllung und Schadenersatz
6.1 Ist das gelieferte Produkt mangelhaft im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuches, so gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine Unverträglichkeit fällt nicht in die Gewährleistungsansprüche.
6.2. Die Feststellung der Sehfähigkeit des Käufers ist rein subjektiv und vom Verkäufer nicht überprüfbar. Eine Haftung auf Schadensersatz der Verkäuferin tritt daher nur ein, wenn sie selbst oder ihr Partneroptiker als Erfüllungsgehilfe ein Verschulden bei der Feststellung der Parameter trifft, welche der Bestellung zugrunde liegen.
6.3. Für Schadensersatzansprüche wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschaden gerichtet oder die auf grobes Verschulden oder Vorsatz des Verkäufers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind, gelten die gesetzlichen Regelungen.
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung kann der Vertragsgeber oder der Inhaber der abgetretenen Forderung sein Recht auf Eigentumsvorbehalt geltend machen, auch wenn diese bereits dem Vertragsnehmer übergeben worden ist und dieser diese – auch als notwendiges Heilmittel - schon benutzt hat.
8 Brillenversicherung
Versicherter, Versicherungsnehmer, Versicherer
Versichert sind Personen, die aufgrund eines wirksamen Vertragsabschlußes eine Brille aus dem Vertrag abgerufen haben, das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und deren Wohnsitz zur Zeit des Vertragsschlusses in der Bundesrepublik Deutschland liegt (im Folgenden „versicherte Person“ genannt).
Versicherungsnehmer ist der Vertragsgeber (im Folgenden „Versicherungsnehmer“ genannt).
Versicherer ist die focus Assekuradeur GmbH (im Folgenden „Versicherer“ genannt).
Welche Sachen sind versichert?
Wir, der Versicherungsnehmer, bieten Ihnen, der versicherten Person, Versicherungsschutz für die von Ihnen bei dem Versicherungsnehmer erworbenen Brille nach Maßgabe dieser Bedingungen.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert? (Versicherungsfall)
Versicherungsschutz besteht für 24 Monate und bei Vertragsverlängerung auf die bestellte Brille ab Rechnungsdatum, spätestens ab Übergabe,
a) bei einer ärztlich oder durch einen Augenoptiker festgestellten Sehstärkendifferenz von mindestens +/- 0,5 Dioptrien der versicherten Person zwischen festgestellter Sehstärke vor Erwerb der Brille und innerhalb von 365 Tagen nach Erwerb der Brille, oder
(b) bei einer unvorhergesehenen und plötzlich eintretenden Beschädigung der mit dieser Versicherung versehenen Brille. Übersteigen die Reparaturkosten den Wert der Brille oder ist die Reparatur unwirtschaftlich, liegt ein Totalschaden vor.
(c) bei einer unvorhergesehenen und plötzlich eintretenden Beschädigung der mit dieser Versicherung versehenen Brille, die einen Ersatz der gesamten Brille (Totalschaden), der Brillenfassung, nur eines Glases oder der Gläser der Brille erforderlich macht und die nicht bereits durch eine Reparatur der Brille seitens des Versicherungsnehmers beseitigt werden kann.
Wo gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt weltweit.
In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?
Nicht versichert sind Schäden, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, im Falle der Beschädigung und des Totalschadens,
a) falls die Beschädigung der mit dieser Versicherung versehenen Brille auf Vorsatz der versicherten Person oder des Versicherungsnehmers herbeigeführt werden;
b) wenn die versicherte Person den Versicherer arglistig über die Voraussetzungen eines Versicherungsfalls täuscht oder zu täuschen versucht;
c) die im Rahmen von Garantieleistungen oder im Rahmen der Gewährleistung vom Versicherungsnehmer oder Brillenhersteller beseitigt bzw. übernommen werden;
d) durch Abnutzung und Verschleiß der mit dieser Versicherung versehenen Brille;
e) die im Rahmen von Serviceleistungen des Versicherungsnehmers erbracht werden, wie Überprüfung der Fassung und der Gläser, Kontrolle des richtigen Sitzes mit Anpassungskorrektur, hygienische Ultraschallreinigung, Schrauben nachziehen, ersetzen und sichern, Scharniere sorgfältig ölen;
g) durch Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Terrorismus; durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen;
h) und durch Verlust oder Diebstahl der Brille.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
a) Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Rechnungsdatum der erworbenen Brille.
Erhält die versicherte Person Ersatz vom Versicherungsnehmer, erlischt der Versicherungsschutz.
b) Der Versicherungsschutz endet automatisch 365 Tage nach Rechnungsdatum, spätestens aber
- im Fall des Totalschadens oder
- 365 Tage nach dem Ende der Vertragslaufzeit des Gruppenversicherungsvertrags zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer.
Dem Versicherungsnehmer obliegt es, Sie im Falle einer Beendigung diese Gruppenversicherungsvertrags über einen etwaigen Anschlussversicherer zu informieren; oder
- im Fall des Todes der versicherten Person oder
- im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Versicherungsnehmers.
In welcher Form erfolgt die Leistung? Welche Entschädigung gilt als vereinbart?
a) Als Entschädigung gilt für Brillen im Falle des Totalschadens die Lieferung einer Ersatzbrille gleicher Art und Güte. Die Entschädigungsleistung durch den Versicherer gegen Vorlage der Leistung wird nur für eine Ersatzbrille übernommen, die vom Versicherungsnehmer gestellt wird.
b) Als Entschädigungsleistung bei Dioptrienverschlechterung übernimmt der Versicherer die Kosten für die fachgerechte Auswechslung von neuen Gläsern durch den Versicherungsnehmer bzw. Lieferung einer Ersatzbrille gleicher Art und Güte durch den Versicherungsnehmer.
c) Im Falle der Beschädigung übernimmt der Versicherer die Reparaturkosten zur fachgerechten Wiederherstellung der Brille durch den Versicherungsnehmer. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungspreis, erfolgt die Versicherungsleistung wie im Falle des Totalschadens (s. oben). Eine Rückerstattung des Kaufpreises bei Schadensfall ist nicht möglich, sondern ausschließlich Warenersatz.
Versicherte Interessen / Leistung im Schadensfall
Versichert ist Ihr Interesse als versicherte Person im Falle der Beschädigung oder des Totalschadens der Brille oder die Dioptrienverschlechterung.
Im Versicherungsfall wird der Versicherer Sie von den Kosten für die
a) fachgerechte Reparatur der beschädigten Brille durch den Versicherungsnehmer oder
b) Neubeschaffung einer auf Grund eines Totalschadens vollständig zerstörten Brille (Lieferung einer Ersatzbrille) durch den Versicherungsnehmer oder
c) Neubeschaffung (Lieferung einer Ersatzbrille) bzw. Anpassung einer auf Grund einer Dioptrienverschlechterung für Sie unbrauchbar gewordenen Brille durch den Versicherungsnehmer durch Übernahme der zu diesem Zweck anfallenden Kosten freistellen.
Welche Eigenbeteiligung muss getragen werden?
Die Versicherung übernimmt 75% der anfallenden Kosten. Im Versicherungsfall tragen Sie die 25% aus der Summe des 24 monatigen Brillenvertrages als Eigenbeteiligung.
Was ist im Leistungsfall zu beachten (Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles)?
Bitte suchen Sie im Versicherungsfall den mein-brillenvertrag.de Partneroptiker eigenständig auf.
Schäden sind von Ihnen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab Schadeneintritt, dem mein-brillenvertrag.de Partneroptikers zu melden. Darüber hinaus ist im Falle der Verschlechterung der Dioptrienzahl dies durch Bescheinigung eines Augenarztes bzw. des Augenoptikers nachzuweisen. Die beschädigte oder zerstörte Brille bzw. die auf Grund einer Dioptrienveränderung für Sie unbrauchbar gewordenen Brille ist dem mein-brillenvertrag.de Partneroptiker zu übergeben.
Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
Wird eine vertragliche Obliegenheit oder eine gesetzliche Obliegenheit, deren Rechtsfolge nicht im Gesetz geregelt ist, verletzt, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
Weisen Sie nach, dass Sie oder der Versicherungsnehmer die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den
Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie oder der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Übergang und Sicherung von Ersatzansprüchen/ Welche Obliegenheiten treffen Sie?
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch insoweit auf uns über, soweit wir Leistungen erbracht haben.
Sie haben einen etwaigen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf uns und bei dessen Durchsetzung soweit erforderlich mitzuwirken.
Verletzen Sie oder der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, sind wir nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.
Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Leistung erstmals verlangt werden kann.
Ist uns ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag angemeldet worden, zählt der Zeitraum vom Beginn der Verjährung bis zum Zugang unserer Entscheidung bei der Fristberechnung nicht mit.
Welches Gericht ist zuständig?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.
Welches Recht findet Anwendung?
Es findet deutsches Recht Anwendung.
9 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. Bsp. mit der Post versandter Brief, Telefax, E-Mail) über Ihren Entschluss informieren. Die Frist beginnt ab dem Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger
a) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw hat.
b) (im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden): an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw hat.
c) (im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken): an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
d) ( im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg): an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
E-Mail: widerruf@meinbrillenvertrag.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs wird der monatliche Vertrag storniert. Jedoch kann das Widerrufsrecht nicht bei Brillen, deren Gläser nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind angewandt werden.
Der Käufer erhält in diesem Falle eine Rechnung des Vertragspartners, die binnen 14 Tagen zu begleichen gilt.
Ende der Widerrufsbelehrung.
10 Schlussbestimmungen
10.1 Erfüllungsort für alle Geschäfte ist der Sitz des Vertragsgebers in Königs Wusterhausen. Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist deutsch.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.3 Soweit der Käufer Kaufmann ist oder zu den in § 38 ZPO gleichgestellten Personen gehört, ist für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertrag und damit im Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile Schönefeld Gerichtsstand, nach Wahl des Verkäufers auch der Sitz des Käufers.
Mein Brillenvertrag in Kooperation mit
SuperVista AG — Siemensstr. 2 — 15711 Königs Wusterhausen
OptiservX Service GmbH— Siemensstr. 2 — 15711 Königs Wusterhausen
SuperVista AG
Siemensstr. 2
15711 Königs Wusterhausen
HRB 11.527 Amtsgericht Cottbus
in Kooperation mit
optiservX Service GmbH
Siemensstr. 2
15711 Königs Wusterhausen
HRB 14304 Amtsgericht Cottbus
Augenoptik-Meisterin: Dipl.-Ing. (FH) Nicole Zemsch
USt.-Id.-Nr.: DE291219087
St.-Nr. 049/100/02274
Eingetragen bei der Handwerkskammer Potsdam.
Stand 23.08.2018